09.01.2007, 20:02
Ja Spinnen den die Römer?
Wer folgende zitierte Presse Mitteilung des Bundesamtes für Verkehr ASTRA liesst und ein GPS mit POI Funktion (Point of Interest) besitzt hat zuhause ein illegales Gerät und kann damit bestraft werden.... POI ist eine Abkürzung und heisst auf englisch "Points-of-Interest", oder auf Deutsch "interessante Punkte".
Diese Funktion besitzen zB. alle Garmin GPSMap 60CSx. Damit macht sich grundsätzlich jeder GPS-Händler der diese Geräte in die Schweiz einführt und verkauft strafbar. Folglich ist damit auch jeder Garmin-Besitzer z.B. dieses Spitzengerätes für Outdoor-Sport ein Straftäter. imo kann hier etwas nicht stimmen?
Hier läuft glaub ich gewaltig etwas falsch.
Für mich heisst das konkret der Besitz und das mitführen eines GPS ist strafbar und kann von der Polizei bestraft werden. Wo leben wir den? Ist ja fast schlimmer als im früheren Ostblock.
cu RedOrbiter
Wer folgende zitierte Presse Mitteilung des Bundesamtes für Verkehr ASTRA liesst und ein GPS mit POI Funktion (Point of Interest) besitzt hat zuhause ein illegales Gerät und kann damit bestraft werden.... POI ist eine Abkürzung und heisst auf englisch "Points-of-Interest", oder auf Deutsch "interessante Punkte".
Diese Funktion besitzen zB. alle Garmin GPSMap 60CSx. Damit macht sich grundsätzlich jeder GPS-Händler der diese Geräte in die Schweiz einführt und verkauft strafbar. Folglich ist damit auch jeder Garmin-Besitzer z.B. dieses Spitzengerätes für Outdoor-Sport ein Straftäter. imo kann hier etwas nicht stimmen?
Zitat:Verbotene Radarwarngeräte auf GPS-Basis
Bern, 08.01.2007 - Immer mehr handelsübliche Modelle von GPS-Navigationsgeräten sind mit einem System ausgerüstet, welches die Automobilistinnen und Automobilisten mit grosser Präzision vor polizeilichen Geschwindigkeitskontrollstellen warnt. Verbinden sie ihr GPS mit einem Handy, sind die Eigentümer solcher Geräte sogar in der Lage, sich über die Zentrale eines entsprechenden Anbieters innert weniger Minuten gegenseitig vor temporären Polizeikontrollen zu warnen. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) macht Anbieter und Verkehrsteilnehmende darauf aufmerksam, dass solche Geräte den verbotenen Radarwarngeräten gleichgestellt und daher verboten sind.
GPS-Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion ermöglichen es den Fahrzeugführenden ungestraft zu schnell zu fahren. Nicht zuletzt "Raser" können davon profitieren: Für die Polizei wird die Erfassung der notorischen Schnellfahrer praktisch unmöglich.
Besonders stossend ist, dass gewisse Geräte in Verbindung mit einem Handy nicht nur vor Geschwindigkeitskontrollen warnen, sondern auch vor allgemeinen Polizeikontrollen auf der Strasse. Dadurch können sich beispielsweise flüchtende Straftäter der Verhaftung entziehen. Auch angetrunkene Automobilisten können Polizeikontrollen systematisch ausweichen. Statt kontrolliert und aus dem Verkehr gezogen zu werden, gefährden sie weiterhin die übrigen Verkehrsteilnehmenden.
GPS-Navigationsgeräte mit solchen Zusatzfunktionen dürfen gemäss Artikel 57b des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) weder in Verkehr gebracht oder erworben noch in Fahrzeuge eingebaut, darin mitgeführt, an Autos befestigt oder in irgendeiner Form verwendet werden. Unter Inverkehrbringen versteht das SVG folgende Tätigkeiten: Herstellen, Einführen, Anpreisen, Weitergeben, Verkaufen sowie jedes weitere Abgeben und Überlassen.
Die Polizei und Zollbehörden stellen solche Geräte und Vorrichtungen sicher und erstatten Anzeige. Die Gerichte verfügen Haft oder Busse und lassen die Geräte einziehen und vernichten.
Hier läuft glaub ich gewaltig etwas falsch.
Für mich heisst das konkret der Besitz und das mitführen eines GPS ist strafbar und kann von der Polizei bestraft werden. Wo leben wir den? Ist ja fast schlimmer als im früheren Ostblock.
cu RedOrbiter
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