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Alle GPS Geräte mit POI Funktion sind Illegal und Besitzer derselben Strafbar.
#1
Evil 
Ja Spinnen den die Römer?
Wer folgende zitierte Presse Mitteilung des Bundesamtes für Verkehr ASTRA liesst und ein GPS mit POI Funktion (Point of Interest) besitzt hat zuhause ein illegales Gerät und kann damit bestraft werden.... POI ist eine Abkürzung und heisst auf englisch "Points-of-Interest", oder auf  Deutsch "interessante Punkte".
Diese Funktion besitzen zB. alle Garmin GPSMap 60CSx. Damit macht sich grundsätzlich jeder GPS-Händler der diese Geräte in die Schweiz einführt und verkauft strafbar. Folglich ist damit auch jeder Garmin-Besitzer z.B. dieses Spitzengerätes für Outdoor-Sport ein Straftäter. imo kann hier etwas nicht stimmen? Wall

Zitat:Verbotene Radarwarngeräte auf GPS-Basis
Bern, 08.01.2007 - Immer mehr handelsübliche Modelle von GPS-Navigationsgeräten sind mit einem System ausgerüstet, welches die Automobilistinnen und Automobilisten mit grosser Präzision vor polizeilichen Geschwindigkeitskontrollstellen warnt. Verbinden sie ihr GPS mit einem Handy, sind die Eigentümer solcher Geräte sogar in der Lage, sich über die Zentrale eines entsprechenden Anbieters innert weniger Minuten gegenseitig vor temporären Polizeikontrollen zu warnen. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) macht Anbieter und Verkehrsteilnehmende darauf aufmerksam, dass solche Geräte den verbotenen Radarwarngeräten gleichgestellt und daher verboten sind.

GPS-Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion ermöglichen es den Fahrzeugführenden ungestraft zu schnell zu fahren. Nicht zuletzt "Raser" können davon profitieren: Für die Polizei wird die Erfassung der notorischen Schnellfahrer praktisch unmöglich.

Besonders stossend ist, dass gewisse Geräte in Verbindung mit einem Handy nicht nur vor Geschwindigkeitskontrollen warnen, sondern auch vor allgemeinen Polizeikontrollen auf der Strasse. Dadurch können sich beispielsweise flüchtende Straftäter der Verhaftung entziehen. Auch angetrunkene Automobilisten können Polizeikontrollen systematisch ausweichen. Statt kontrolliert und aus dem Verkehr gezogen zu werden, gefährden sie weiterhin die übrigen Verkehrsteilnehmenden.

GPS-Navigationsgeräte mit solchen Zusatzfunktionen dürfen gemäss Artikel 57b des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) weder in Verkehr gebracht oder erworben noch in Fahrzeuge eingebaut, darin mitgeführt, an Autos befestigt oder in irgendeiner Form verwendet werden. Unter Inverkehrbringen versteht das SVG folgende Tätigkeiten: Herstellen, Einführen, Anpreisen, Weitergeben, Verkaufen sowie jedes weitere Abgeben und Überlassen.

Die Polizei und Zollbehörden stellen solche Geräte und Vorrichtungen sicher und erstatten Anzeige. Die Gerichte verfügen Haft oder Busse und lassen die Geräte einziehen und vernichten.

Hier läuft glaub ich gewaltig etwas falsch.Sad
Für mich heisst das konkret der Besitz und das mitführen eines GPS ist strafbar und kann von der Polizei bestraft werden. Wo leben wir den? Ist ja fast schlimmer als im früheren Ostblock.

cu RedOrbiter
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#2
Unbelievable!!!!!! Also endlich einen Grund ein GPS-Gerät zu kaufen, oder!!?? Maulzu

Und wenn sich das wirklich so verhält, wie das das ASTRA glaubt/weiss, dann sind die ja wieder sehr früh dran. Rolleyes Bin ja mal gespannt, was da in nächster Zukunft noch kommt.
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#3
nun ja, wir befinden uns ja auch meist im fahrverbot... so heiss wird die suppe wohl nicht gegessen.
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die 10 gebote kennt ihr ja...
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#4
Exclamation 
moses schrieb:nun ja, wir befinden uns ja auch meist im fahrverbot... so heiss wird die suppe wohl nicht gegessen.
Auch wenn es bei uns Biker nicht überall geschrieben steht und so rüberkommt - bei Fahrverboten ist das Schieben natürlich selbstverständlich und auch nicht strafbar. Wir sind ja ordentliche Schweizer und missachten keine Verbote. Smile

wicht schrieb:Unbelievable!!!!!! Also endlich einen Grund ein GPS-Gerät zu kaufen, oder!!?? Maulzu

Und wenn sich das wirklich so verhält, wie das ASTRA glaubt/weiss, dann sind die ja wieder sehr früh dran. Rolleyes Bin ja mal gespannt, was da in nächster Zukunft noch kommt.
Wer erwischt wird, risikiert eine Busse und zusätzlich den Einzug des Navigationsgerätes.


Hier noch ein interessantes Radar FAQ-Dokument vom Bundesamt für Strassen ASTRA.
Grundsätzlich ist nach dieser Lektüre eigentlich alles verboten. Und nichts ist ausdrücklich erlaubt.... Wall
Da sitzt ja ein übler Schreibtischtäter in diesem ASTRA-Bundesamt.
Weltfremder geht wohl nicht mehr.

Und ich meinte immer diese Radar-Blechdosen sind zur Verkehrsberuhigung und Sicherheit gedacht und nicht um - wie hier offensichtlich - möglichst viele zu erwischen und damit die Busseneinnahmen zu optimieren.
Vordergründig wird beim Aufstellen eines neuen Radar-Gerätes jedenfalls immer scheinheilig diese alten abgedroschenen Schlagworte Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung argumentiert.

Darum gilt halt wieder einmal: Man darf sich nicht erwischen lassen...

Hallo Moses - Wie war das doch noch mal mit Fahrverboten.... Big Grin


cu RedOrbiter http://www.Trail.ch
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#5
Wie es schön heisst... Die Rechtslage ist eindeutig und daher braucht es keinen Bundesgerichtsentscheid!!?? Wall
Warten wir mal ab, bis es einen solchen Entscheid gibt. Denn den gibt es bestimmt bald!! (Jetzt kann ich mir endlich einen Reim darauf machen, wieso man nicht mehr so oft von unseren südlichen Nachbarn mit vollem Karacho überholt wird.. an bestimmten neuralgischen Orten Wink.)
Also, sollte es mal einen erwischen, unbedingt alle Dokus auf die Seite legen und auf Bundesgerichtsurteil warten. Anschliessend alles zurückfordern und das 78fache an Schadenersatz gleich dazu. Applause
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