23.04.2012, 09:28
Ab 1.Mai 2012 gelten in der Schweiz neue Vorschriften für E-Bikes.
Vor allem werden die E-Bike Leistungen angehoben.
Es gibt 2 Kategorien E-Bikes - Das wichtigste zu den E-Bikes in Kürze:
Die langsameren leichten E-Bikes - genannt "Leicht-Motorfahrräder"
- gelten eigentlich als Velo haben neu eine Leistung von max. 500 Watt (vorher 250 Watt).
Die Geschwindigkeit mit Motor ohne Treten ist auf max 20 km/h begrenzt - wenn man in die Pedalen tritt bekommt man Motorunterstütung bis max. 25 km/h.
Velohelm tragen ist bei den leichten E-Bikes NICHT obligatorisch.
Diese leichten E-Bikes brauchen keine Zulassung und auch kein Kontrollschild.
Die Schnelleren und stärkeren E-Bikes - genannt "Übrige Motorfahrräder"
- haben neu eine Leistung von max. 1000 Watt. Diese Kategorie ist eigentlich näher am Mofa als am Velo.
Die Geschwindigkeit mit Motor ohne Treten ist auf max. 30 km/h begrenzt - wenn man in die Pedalen tritt bekommt man Unterstützung vom Elektro Motor bis max. 45 km/h.
Velohelm tragen ist obligatorisch.
Diese schnelleren E-Bikes gelten als Motorfahrräder und brauchen ein Kontrollschild und zwingend eine Schweizer Zulassung.
Warum Zulassung? Die Zulassung ist vor allem dann wichtig wenn man ein E-Bike im Ausland kaufen will und es in die Schweiz einführen will. Ansonsten kann man evtl. einige Hundert Franken nur für die fehlende Schweizer E-Bike Zulassung hinblättern.
Nötig ist bei den schnellen E-Bikes ein Führerausweis von min. Kat. M.
Zudem braucht's bei dieser Kategorie Motorfahrradbeleuchtung und Rückspiegel
Link zu den neuen Vorschriften für Elektro-Bikes wie Flyer, Stromer, Pedelecs usw.
http://www.trail.ch/werkstatt/e-bike/e-b...riften.htm
cu RedOrbiter
http://www.Trail.ch
Vor allem werden die E-Bike Leistungen angehoben.
Es gibt 2 Kategorien E-Bikes - Das wichtigste zu den E-Bikes in Kürze:
Die langsameren leichten E-Bikes - genannt "Leicht-Motorfahrräder"
- gelten eigentlich als Velo haben neu eine Leistung von max. 500 Watt (vorher 250 Watt).
Die Geschwindigkeit mit Motor ohne Treten ist auf max 20 km/h begrenzt - wenn man in die Pedalen tritt bekommt man Motorunterstütung bis max. 25 km/h.
Velohelm tragen ist bei den leichten E-Bikes NICHT obligatorisch.
Diese leichten E-Bikes brauchen keine Zulassung und auch kein Kontrollschild.
Die Schnelleren und stärkeren E-Bikes - genannt "Übrige Motorfahrräder"
- haben neu eine Leistung von max. 1000 Watt. Diese Kategorie ist eigentlich näher am Mofa als am Velo.
Die Geschwindigkeit mit Motor ohne Treten ist auf max. 30 km/h begrenzt - wenn man in die Pedalen tritt bekommt man Unterstützung vom Elektro Motor bis max. 45 km/h.
Velohelm tragen ist obligatorisch.
Diese schnelleren E-Bikes gelten als Motorfahrräder und brauchen ein Kontrollschild und zwingend eine Schweizer Zulassung.
Warum Zulassung? Die Zulassung ist vor allem dann wichtig wenn man ein E-Bike im Ausland kaufen will und es in die Schweiz einführen will. Ansonsten kann man evtl. einige Hundert Franken nur für die fehlende Schweizer E-Bike Zulassung hinblättern.
Nötig ist bei den schnellen E-Bikes ein Führerausweis von min. Kat. M.
Zudem braucht's bei dieser Kategorie Motorfahrradbeleuchtung und Rückspiegel
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