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E-Bikes - Neue Vorschriften für Elektrobikes ab Mai 2012 in der Schweiz - Druckversion

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E-Bikes - Neue Vorschriften für Elektrobikes ab Mai 2012 in der Schweiz - RedOrbiter - 23.04.2012

Ab 1.Mai 2012 gelten in der Schweiz neue Vorschriften für E-Bikes.
Vor allem werden die E-Bike Leistungen angehoben.


Es gibt 2 Kategorien E-Bikes - Das wichtigste zu den E-Bikes in Kürze:

Die langsameren leichten E-Bikes - genannt "Leicht-Motorfahrräder"
- gelten eigentlich als Velo haben neu eine Leistung von max. 500 Watt (vorher 250 Watt).
Die Geschwindigkeit mit Motor ohne Treten ist auf max 20 km/h begrenzt - wenn man in die Pedalen tritt bekommt man Motorunterstütung bis max. 25 km/h.
Velohelm tragen ist bei den leichten E-Bikes NICHT obligatorisch.
Diese leichten E-Bikes brauchen keine Zulassung und auch kein Kontrollschild.


Die Schnelleren und stärkeren E-Bikes - genannt "Übrige Motorfahrräder"
- haben neu eine Leistung von max. 1000 Watt. Diese Kategorie ist eigentlich näher am Mofa als am Velo.
Die Geschwindigkeit mit Motor ohne Treten ist auf max. 30 km/h begrenzt - wenn man in die Pedalen tritt bekommt man Unterstützung vom Elektro Motor bis max. 45 km/h.
Velohelm tragen ist obligatorisch.
Diese schnelleren E-Bikes gelten als Motorfahrräder und brauchen ein Kontrollschild und zwingend eine Schweizer Zulassung.
Warum Zulassung? Die Zulassung ist vor allem dann wichtig wenn man ein E-Bike im Ausland kaufen will und es in die Schweiz einführen will. Ansonsten kann man evtl. einige Hundert Franken nur für die fehlende Schweizer E-Bike Zulassung hinblättern.
Nötig ist bei den schnellen E-Bikes ein Führerausweis von min. Kat. M.
Zudem braucht's bei dieser Kategorie Motorfahrradbeleuchtung und Rückspiegel



Link zu den neuen Vorschriften für Elektro-Bikes wie Flyer, Stromer, Pedelecs usw.
http://www.trail.ch/werkstatt/e-bike/e-bike-vorschriften.htm



cu RedOrbiter
http://www.Trail.ch


Wer darf eigentlich ein Elektrovelo / Elektrobike fahren? - RedOrbiter - 14.04.2015

Wer darf eigentlich ein Elektrovelo / Elektrobike fahren?
  • Zum fahren von E-bikes muss man mindestens 16 Jahre alt sein!
  • Im Alter von 14 bis 16 Jahren ist ein Führerausweis der Kategorie M (Motorfahrräder) erforderlich.
  • Bei einem E-Bikes mit Tretunterstützung von über 25 km/h ist zudem ein Fahrzeugausweis und ein Kontrollschild sowie ein Führerausweis Kategorie M (Motorfahrräder) auch ab 16 Jahren zwingend notwendig.


RedOrbiter
http://www.Trail.ch