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Helmpflicht - Gesetze / Strafen braucht der Velofahrer - Alt bekannte Salamitaktik
#1
Sad 
Zitat 20min vom 9.Juli 08

Velo-Helmpflicht für unter 14-Jährige?
Nur die Hälfte aller Velofahrer bis 14 Jahre trägt einen Helm. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (Bfu) will die Quote nun steigern und empfiehlt eine Helmpflicht für Kinder bis 14 Jahre.


Ist imo ganz klar wieder mal die alt bekannte Salamitaktik.
Zuerst die kleinen zu verpflichten einen Helm zu tragen.
Nach der nötigen Zeit wird dann die guten Werte ins Feld geführt was so eine Helmpflicht alles gebracht hat.
Und dann wird dann rigoros einen Helmpflicht für alle gefordert.

Um nicht missverstanden zu werden - ich bin ganz klar auch fürs Helmtragen aber auf freiwilliger Basis. Gesetze die alles verbieten haben wir schon genug.

cu RedOrbiter
http://www.Trail.ch
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#2
Ich bin für eine Helmpflicht aber wie du sagst, nur Freiwillig!Thumbsup

Warum freiwillig? Wenn es Gesetzlich vorgeschrieben wird, welche
Sportarten kommen als nächstes: Borden, Skifaren, Bmx, Inlinen
usw.

Greez Rider
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#3
rider schrieb:Ich bin für eine Helmpflicht aber wie du sagst, nur Freiwillig!Thumbsup

Warum freiwillig? Wenn es Gesetzlich vorgeschrieben wird, welche
Sportarten kommen als nächstes: Borden, Skifaren, Bmx, Inlinen
usw.

Greez Rider

Wink rider, eine freiwillige Pficht ? Smile
das gibts irgendwie nicht.

Eigentlich bin ich erstaunt wieviel Leute überhaupt freiwillig eine Helm tragen, u.a. auch beim skaten oder skifahren.
Im allgemeinen bin ich fürs Helmtragen, trage ihn selber auch.
Für die Kinder ist wohl aich besser eine Vorbildfunktion als eine Vorschrift.
Gruss
Groppi
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#4
Lamp 
In seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung betreffend Verkehrssicherheitsprogramm Via sicura befürwortet „velosuisse“ das Ziel, die Zahl der Toten und Verletzten im Strassenverkehr zu senken. Der Verband wehrt sich aber gegen das zur Diskussion stehende Velohelmobligatorium und gegen eine Neudefinition des Mindestalters für Velofahrer.

Dem Verband ist es ein Anliegen, das Velofahren zu fördern und nicht zu behindern. Das Tragen des Velohelmes soll aber freiwillig erfolgen, eine Helmtragpflicht lehnt er aus folgenden Gründen entschieden ab:

• Fahrräder sind verhältnismässig sichere Verkehrsmittel. Mit einem korrekt getragenen Helm kann die Sicherheit noch verbessert werden. Viele Velofahrende sehen das bereits heute ein, die Helmtragquote beträgt bereits 40%. Allerdings erfüllt ein Helm nicht in jedem Fall seinen Zweck. Da der Velohelm (an-ders als etwa der Motorradhelm) den Kopf naturgemäss nicht vollständig umschliesst, nützt er bei ge-wissen Stürzen wenig oder nichts. Trotz deutlich erhöhter Helmtragquote ist in den letzten Jahren die Zahl der Unfälle mit schwerwiegenden Folgen bei den Velofahrenden nicht zurückgegangen.

• Eine Helmtragpflicht würde die Attraktivität des Velofahrens erheblich reduzieren. In Ländern und Städten, welche eine solche Pflicht eingeführt haben, ging die Zahl der Velofahrten um 20% bis 40% zurück. Gründe: Helm-Verstauprobleme vor und nach der Fahrt, Beeinträchtigung der Frisur und des Freiheitgefühls. Soll der Gebrauch des Velos gefördert werden, darf dessen Attraktivität nicht durch eine Helm-tragpflicht vermindert werden.

• Da die meisten Länder keine Helmtragpflicht kennen, würde das Velofahren auch für Touristen unattraktiver gemacht. In der Schweiz wurde in den letzten Jahren ein engmaschiges Netz an Velowegen geschaffen (Veloland Schweiz), das grosse touristische Anziehungskraft aufweist. Es wäre nicht sinnvoll, dieses attraktive Angebot mit einem Helmobligatorium zu schmälern.

• Da sich ein Helmobligatorium negativ auf die Beliebtheit des Velofahrens auswirken würde, würden viele Velofahrende auf andere Verkehrsmittel umsteigen und damit andere Risiken eingehen. Nehmen sie vermehrt am motorisierten Privatverkehr teil, der mit grösseren Geschwindigkeiten unterwegs ist als das Velo, müssten sie mit einem grösseren Verletzungsrisiko rechnen als wenn sie ohne Helm Velo fahren. Obschon es auch bei Autounfällen zu schweren Kopfverletzungen kommen kann, existiert dort ebenfalls kein Helmobligatorium.

• Die Helmtragpflicht polizeilich durchzusetzen ist praktisch unmöglich. Der Polizei fehlen die Mittel, um die Einhaltung einer allfälligen Helmtragpflicht wirksam zu kontrollieren.

• Zwar soll die Helmpflicht nicht sofort eingeführt werden. Dem Bundesrat soll aber die Kompetenz eingeräumt werden, in Sachen Helmobligatorium aktiv zu werden. „velosuisse“ lehnt jedoch auch eine derartige Kompetenzdelegation ab. Wird die Delegationsnorm ins Gesetz aufgenommen, besteht künftig eine viel geringere Hürde zur Einführung des Obligatoriums.

• „velosuisse“ ist auch gegen die Einführung der Helmtragpflicht für Kinder bis 14 Jahre. Kinder und Jugendliche tragen bereits heute überdurchschnittlich oft einen Helm. Die Helmtragquote kann bei den jungen Leuten durch entsprechende Werbung (ähnlich wie im Bereich des Skifahrens) auch ohne Obli-gatorium noch weiter gesteigert werden. Eine Helmpflicht würde viele davon abhalten, das Fahrrad zu nutzen.

http://www.velosuisse.ch/
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#5
Ich bin auch fürs Helmtragen aber eine Pflicht braucht es nicht den Pflichten gibt es schon genug....seinen Kindern solte man jedeoch eintrichtern das man einen Helm Tragen soll da es schützt und man ohne Helm heute OUT ist ich sehe das Helmtragen in einem Aufwärtstrend ob im Ski/Snowboardfahren oder im Velofahren...
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#6
Gerade beim Skifahren ist das Helmtragen heute total trendy.
Ist schon erstaunlich was sich dort in kurzer Zeit getan hat.
Ich schätze mal: Ohne Helm ist man heute am Lift beim Skifahren schon in der krassen Minderheit.
Finde ich eine gute Entwicklung. Und dies vor allem, wenn das Helmtragen auf freiwilliger Basis passiert.

cu RedOrbiter
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#7
Exclamation 
Velo Helmpflicht - Ein weiterer Schritt ist in Arbeit.

Wieso?
Der Bundesrat ist daran eine Helmpflicht für E-Bikes zu prüfen.

Die genannte Salamitaktik bei der Velo Helmpflicht wird konstant fortgesetzt.

Der Weg ist ziemlich klar ersichtlich...
Was kommt als Nächstes?

Wo bleibt die Vernunft und die Eigenverantwortung?


Bitte nicht falsch verstehen - Ich bin fürs Helmtragen, aber ich lehne eine Helmtragepflicht für Velos und Bikes ab!


cu RedOrbiter
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#8
Exclamation 
Ein interessante Meldung aus Bundesbern

Die Verkehrskommission vom Ständerates will keine Velohelm Tragepflicht für unter 14-jährige Kinder einführen.
Die Altersgrenze würde eher kontraproduktiv wirken und ältere Personen glauben machen, sie müssten keine Helme tragen. So ein Argument die Mehrheit.
Die Gegner des Velohelm Obligatoriums erinnerten zudem an die Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Auch wurde auf die Entwicklung im Skisport verwiesen, wo viele den Helm freiwillig trügen.



Ich gratuliere der Verkehrskommission vom Ständerat zum Entscheid gegen eine Velohelm Tragepflicht.
Bravo - Hut ab Wink im wahrsten Sinne des Wortes...

---


Sehr interessant dazu die Vernehmlassung des Bundes zu
Via sicura, dem Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr


Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens betreffend Velohelm Obligatorium:
Interessant auch weil zB. mein Kanton dort einmal als Befürworter und einmal als Gegner vom Velohelmobligatiorium aufgeführt wird, obwohl ich nie befragt wurde...! Sad

Vernehmlassung: Frage 19:
Sind Sie damit einverstanden, dass der Bundesrat die Kompetenz zur Einführung der Helm-
tragpflicht für Rad Fahrende erhält?


Aufgeführte Gründe die dafür/dagegen sprechen in diesem Vernehmlassungsverfahren
Bemerkungen, Kritiken, Vorschläge:

Zustimmung:
- Obligatorium ist in vielen Anwendungsbereichen unverhältnismässig. Es braucht viele Ausnahmen, was den Vollzug erschwert.
- Der Veloverkehr wird (eventuell) zurückgehen, was zu weniger Sicherheit der Velofahrer führt. Dies ist mit Fachstellen vorgängig zu klären und muss mit Anreizsystemen verhindert werden.
- Förderung von Eigenverantwortung, Sensibilisierung und finanzielle Anreize des Helmtragens auf freiwilliger Basis sind wichtig.
- Kein Obligatorium für alle. Dies könnte sich kontraproduktiv auswirken, stellt eine Einschränkung der Eigenverantwortung dar und würde onverhältnismässigen Aufwand betreffend Kontrolle und Sanktionierung hervorrufen.
- Obligatorium für alle.
- Der genaue Geltungsbereich (welche Zweiräder) und die Art der Schutzhelme muss geregelt werden.
- Der Nutzen dieser Massnahme wiegt den Eingriff in die persönliche Freiheit auf.
- Zusätzlich muss die Sicherheit von Velofahrern gefördert werden, z.B. mit Velowegen in grossen Städten, 30-er Zonen, getrennten Velowegen entlang grosser Strassen, sicheren Kreuzungen.
- Braucht wohl etwas Zeit, um in der Bevölkerung akzeptiert zu werden. Die Akzeptanz der Rad Fahrenden wird wohl eher gering sein.
- Bei verantwortungsbewussten Menschen wird dies nicht zu einem Rückgang des Velofahrens führen. Damit kann nicht nur grosses menschliches Leid durch irreparable Körperschäden, sondern es können auch enorme materielle Schäden verhindert werden.
- Durchsetzung wird in Frage gestellt, da keine Ausweispflicht für Fahrradfahrer.

Ablehnung:
- Zustimmung wenn nur für Kinder.
- Die Auswirkungen sind unklar.
- Führt zu Abnahme des Veloverkehrs. Folgen: o Einbussen für die Sicherheit der Fahrrad Fahrenden, o Auswirkungen auf das Gesundheitssystem, o Auswirkungen auf die Umwelt.
- Nicht-Tragen von Velohelmen ist nicht Hauptursache von Unfällen.
- Die Zahl der Kopfverletzungen beim Velofahren werden überbewertet.
- Die Wirkung des Helmes ist geringer als behauptet
- Erhöht und verkompliziert die Polizeiarbeit respektive schwierige Durchsetzung
- Im Alltag nicht umsetzbar und nicht praktikabel, z.B. bei Fahrradverleih, Velotouristen, wenn der Helm vergessen, beschädigt oder nicht richtig getragen wird, für sehr kurze Fahrten, ist zu teuer
- Ist nicht vollziehbar.
- Nicht Kompetenz des Bundesrates, sondern allenfalls in Gesetzgebungsverfahren mit Referendumsmöglichkeit.
- Mit Helm wird gefährlicher gefahren
- Obligatorium könnte gerade bei Kindern und Jugendlichen zu einer kontraproduktiven Ablehnungshaltung führen.
- Es besteht keine Fremdgefährdung beim Nicht-Tragen des Helmes.
- Wird freiwillig schon genügend gemacht.
- Kann zu erhöhter Haftung führen (Rückgriff durch Versicherungen).
- Stellt eine Bevormundung respektive einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und die Eigenverantwortung dar.
- Weiterhin Präventionskampagnen und Sensibilisierung.
- Wichtiger wäre der Ausbau von baulich getrennten Velowegen.
- Prüfen einer Prämienreduktion der Unfallversicherung beim Helm-Tragen. Wenn dies nicht genügend wirkt, allenfalls in zweitem Schritt Obligatorium.



Vernehmlassung Frage 20:
Sind Sie damit einverstanden, dass der Bundesrat die Helmtragpflicht für Kinder bis 14 Jahren einführt?

Aufgeführte Gründe die dafür/dagegen sprechen in diesem Vernehmlassungsverfahren
Bemerkungen, Kritiken, Vorschläge:

Zustimmung:

- Mit der Altersbeschränkung wird dem Umsteigen auf gefährlichere Fahrzeuge (Mofa) Rechung getragen.
- Wegen entwicklungsbedingten Defiziten sind Kinder gefährdeter und sie können die Eigenverantwortung noch nicht übernehmen.
- Die Akzeptanz dieser Massnahme ist bei den Erwachsenen sehr hoch. Sie trägt dazu bei, menschliches Leid zu verhindern.
- Das Rad fahren wird dadurch nicht unattraktiver.
- Durchsetzung in der Praxis schwierig. Kinder werden erst mit 10 Jahren strafrechtsmündig, weshalb eine Verzeigung davor nicht möglich ist.
- Es ist eine geringe Akzeptanz zu erwarten.
- Der persönliche und örtliche Geltungsbereich sollte auf Verordnungsstufe klar geregelt werden.
- Obligatorium für alle.
- Obligatorium bis 18.
- Obligatorium bis zum Abschluss der Schulpflicht.
- Die Schulleitung kann auch eine Helmpflicht für ihre Schüler auf dem Schulweg einführen.
- Zusätzlich müssen die Erwachsenen mit gutem Vorbild voran gehen.
- Das richtige Helmtragen muss verbreitet werden.
- Der besonderen Unfallgefahr von Kindern und Jugendlichen ist zusätzlich bei der Planung von Schulwegen und beim Bau von Strassen Rechnung zu tragen.

Ablehnung:

- Wirkt kontraproduktiv wegen Gruppendruck, da Jugendliche nicht zu den "Kindern" gehören wollen, oder wegen fehlender Vorbildfunktion der Erwachsenen.
- Die vom Helm ausgehende Verletzungsgefahr ist grösser als der Nutzen.
- Die Auswirkungen sind unklar.
- Kinder und Erwachsene sollen gleich behandelt werden.
- Helme werden schon heute überdurchschnittlich oft getragen.
- Stellt eine Alibiübung dar und wähnt Kinder in falscher Sicherheit.
- Dies obliegt der Eigenverantwortung der Eltern.
- Führt zu einer Abnahme des Velofahrens bei Kindern respektive zu einem Umsteigen auf weniger sichere und weniger gesunde Verkehrsmittel und die Kinder lernen deshalb nicht mehr, sich sicher im Verkehr zu verhalten. Das Velofahren wird verteuert und erschwert.
- Eine Kürzung der Versicherungsleistungen könnte die Folge sein, wenn kein Helm getragen wird.
- Ist in der Praxis sehr umständlich (z.B. beschädigter, gestohlener Helm, bei Besuchen, Aufbewahrung).
- Durchsetzung schwierig, da jüngere Kinder nicht gebüsst werden können
- Es sollte besser ein Strassenumfeld geschaffen werden, das Unfälle möglichst verhindert und den ganzen Körper der Kinder schützt, z.B. Tempo-30 Zonen und sichere Querungen der Hauptstrassen.
- Andere Massnahmen sind wichtig(er) wie z.B. Ausbildung für Eltern und Kinder, Verkehrssinnbildung, Sensibilisierung für die zentralen Verhaltensregeln im Verkehr, sichere Velos.


cu RedOrbiter
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#9
Die Vernehmlassungs fürs Helmtragen vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) läuft.
mMn. ein weiterer Schritt in der Salamitaktik für eine allgemeine Helmpflicht für Velofahrer!
Ich quäle euch mal mit dem Beamtendeutsch aus Bundesbern.

ASTRA http://www.astra.admin.ch/00638/index.ht...g-id=39241 schrieb:Mehr Sicherheit für E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer

Bern, 20.05.2011 - E-Bikes werden immer beliebter, die Palette der angebotenen Produkte wird immer breiter. Der Bund will deshalb die heutigen Regeln der technischen Entwicklung anpassen und vereinfachen: Leichte E-Bikes sollen mit einer Schiebe- und Anfahrhilfe ausgerüstet werden können, und für das Fahren schneller E-Bikes soll der Velohelm obligatorisch werden. Damit kann die Sicherheit erhöht werden. Die öffentliche Anhörung zu diesen und verschiedenen anderen vorgeschlagenen Änderungen des Strassenverkehrsrechts dauert bis am 15. August 2011.

An der Einstufung der E-Bikes soll sich nichts ändern, sie sollen wie bis anhin als "Motorfahrräder" gelten. Das heisst, es sind einplätzige und einspurige Fahrzeuge mit einer Leistung von maximal 1000 Watt. Um der technischen Entwicklung Rechnung zu tragen und die Sicherheit zu erhöhen, schlägt der Bund im Rahmen der Anhörung zur Revision der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) und der Verkehrsregelverordnung (VRV) betreffend der E-Bikes aber folgende Anpassungen vor:
  • "Leicht-Motorfahrräder" neu mit Anfahr- und Rangierhilfe:
    Neu sollen E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h, die aktuell mit einer Velovignette versehen werden, mit einer Schiebe- und Anfahrhilfe ausgerüstet werden dürfen. Dies erleichtert das Rangieren mit diesen Gefährten. Solche E-Bikes dürfen über eine Motorleistung von maximal 250 Watt verfügen und bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h ohne Pedalbetätigung fahren. Für Lenkerinnen und Lenker solcher E-Bikes wird das Tragen eines Velohelms aus Sicherheitsgründen empfohlen, es ist aber nicht obligatorisch.
  • "Elektromotorfahrräder mit geringer Leistung" neu mit Velohelmpflicht und Beschränkung der Wirkung der Tretunterstützung
    E-Bikes mit einer Leistung bis 500 Watt sollen neu bis maximal 45 km/h über eine Tretunterstützung verfügen dürfen. Mit reiner Motorkraft - ohne Pedalbetätigung - dürfen diese Gefährte maximal 20 km/h schnell sein ("bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit"). Für Lenkerinnen und Lenker dieser E-Bikes soll das Tragen eines geprüften Velohelms obligatorisch werden. Diese E-Bikes gelten heute als "Motorfahrräder mit Erleichterungen" und werden mit einem Mofa-Kontrollschild. Neu fallen sie in die Unterkategorie "Elektromotorfahrräder mit geringer Leistung", das Mofa-Kontrollschild bleibt.
  • Übrige "Motorfahrräder"
    Hier soll die Wirkung der Tretunterstützung ebenfalls auf 45 km/h begrenzt werden. Diese Mofa dürfen mit reiner Motorkraft wie bisher 30 km/h schnell sein ("bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit"). Für Lenkerinnen und Lenker solche Fahrzeuge gilt seit über 20 Jahren die Helmtragpflicht. Es handelt sich um Mofas mit einer Motorleistung bis 1000 Watt und einem Hubraum bei Verbrennungsmotoren von maximal 50 Kubikzentimetern, die heute und auch künftig mit Mofa-Kontrollschild zugelassen werden.

cu RedOrbiter
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#10
Lamp 
Es wird weiter Salamitaktisch vorgegangen:
Der Ständerat beschloss gestern das er eine Velohelmpflicht für Kinder bis 14 Jahre will.

Am Rande bemerkt:
Dieser Altherrenclub im Ständerat könnte zynischer nicht sein. Denn der Altherrenklub im Stöckli beschloss gleichzeitig, dass ein Sehtest ab 50 Jahren für Autofahren nicht obligatorisch wird... Dabei Auffällig - Mehrheitlich trägt man Brille im Ständerat... Ich frage mich, ist Böse wer eins und eins zusammenzählt?

cu RedOrbiter
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