04.11.2013, 09:23
Frage per Email vom 3. November 2013
Betreff: E-Bike 1500 Watt
zu 1:
E-Bike dürfen in der Schweiz max. 1000 Watt (1kW) Leistung haben.
Deine 1500 Watt Nachrüstung ist grösser und deshalb gilt das nachgerüstete Bike nicht mehr als E-Bike gemäss Verordnung VTS*.
siehe
http://www.news.admin.ch/message/index.h...g-id=43608
http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/m.../27689.pdf
zu 2:
Ich schätze mal du musst Dir den Fahrzeugausweis bei Deinem kantonalen Verkehrsamt besorgen.
zu 3:
Ja, ich denke nach dem Umbau wird MFK zur Pflicht.
zu 4:
Nach dem Umbau auf 1500 Watt wird das Bike nicht als E-Bike gelten sondern als Motorrad und bedarf einer Einzelprüfung oder Typenprüfung.
Zu den genauen Details würde ich mal beim zuständigen kantonalen Verkehrsamt nachfragen.
Ich könnte mir lebhaft vorstellen dass dort massive Kosten und Gebühren auf Dich zukommen.
zu 5:
Siehe Punkt 4
cu RedOrbiter
http://www.Trail.ch
*VTS = Verordnung über technische Anforderung an Strassenfahrzeuge
Betreff: E-Bike 1500 Watt
Email vom 03nov13 schrieb:Guten Tag,Hallo
Ich habe gesehen, dass man Selbstbau Sätze kaufen kann, um sein bestehendes Bike zu einem E-Bike umzubauen.
Für eine Benutzung des E-Bikes in der Schweiz und in der EU gibt es sicher Vorschriften dazu.
Dazu habe ich folgende Fragen an Sie:
1. Ist ein 1500 Watt Motor zulässig oder was ist das Maximum an Leitung?
2. Mein Mountainbike hat keinen Fahrzeugausweis. Wo bekomme ich einen solchen?
3. Nach dem Umbau muss ich das E-Bike sicherlich bei der MFK vorführen. Ist das möglich?
4. Falls das Velo nach dem Umbau nicht mehr unter E-Bike fällt, ist eine Anmeldung als Motorrad auch möglich?
5. Was muss ich sonst noch beachten um den gesetzlichen Vorschriften zu genügen?
Ich danke Ihnen schon im Voraus für Ihre Bemühungen.
Freundliche Grüsse
zu 1:
E-Bike dürfen in der Schweiz max. 1000 Watt (1kW) Leistung haben.
Deine 1500 Watt Nachrüstung ist grösser und deshalb gilt das nachgerüstete Bike nicht mehr als E-Bike gemäss Verordnung VTS*.
siehe
http://www.news.admin.ch/message/index.h...g-id=43608
http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/m.../27689.pdf
zu 2:
Ich schätze mal du musst Dir den Fahrzeugausweis bei Deinem kantonalen Verkehrsamt besorgen.
zu 3:
Ja, ich denke nach dem Umbau wird MFK zur Pflicht.
zu 4:
Nach dem Umbau auf 1500 Watt wird das Bike nicht als E-Bike gelten sondern als Motorrad und bedarf einer Einzelprüfung oder Typenprüfung.
Zu den genauen Details würde ich mal beim zuständigen kantonalen Verkehrsamt nachfragen.
Ich könnte mir lebhaft vorstellen dass dort massive Kosten und Gebühren auf Dich zukommen.
zu 5:
Siehe Punkt 4
cu RedOrbiter
http://www.Trail.ch
*VTS = Verordnung über technische Anforderung an Strassenfahrzeuge
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