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Helmpflicht - Gesetze / Strafen braucht der Velofahrer - Alt bekannte Salamitaktik
#4
Lamp 
In seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung betreffend Verkehrssicherheitsprogramm Via sicura befürwortet „velosuisse“ das Ziel, die Zahl der Toten und Verletzten im Strassenverkehr zu senken. Der Verband wehrt sich aber gegen das zur Diskussion stehende Velohelmobligatorium und gegen eine Neudefinition des Mindestalters für Velofahrer.

Dem Verband ist es ein Anliegen, das Velofahren zu fördern und nicht zu behindern. Das Tragen des Velohelmes soll aber freiwillig erfolgen, eine Helmtragpflicht lehnt er aus folgenden Gründen entschieden ab:

• Fahrräder sind verhältnismässig sichere Verkehrsmittel. Mit einem korrekt getragenen Helm kann die Sicherheit noch verbessert werden. Viele Velofahrende sehen das bereits heute ein, die Helmtragquote beträgt bereits 40%. Allerdings erfüllt ein Helm nicht in jedem Fall seinen Zweck. Da der Velohelm (an-ders als etwa der Motorradhelm) den Kopf naturgemäss nicht vollständig umschliesst, nützt er bei ge-wissen Stürzen wenig oder nichts. Trotz deutlich erhöhter Helmtragquote ist in den letzten Jahren die Zahl der Unfälle mit schwerwiegenden Folgen bei den Velofahrenden nicht zurückgegangen.

• Eine Helmtragpflicht würde die Attraktivität des Velofahrens erheblich reduzieren. In Ländern und Städten, welche eine solche Pflicht eingeführt haben, ging die Zahl der Velofahrten um 20% bis 40% zurück. Gründe: Helm-Verstauprobleme vor und nach der Fahrt, Beeinträchtigung der Frisur und des Freiheitgefühls. Soll der Gebrauch des Velos gefördert werden, darf dessen Attraktivität nicht durch eine Helm-tragpflicht vermindert werden.

• Da die meisten Länder keine Helmtragpflicht kennen, würde das Velofahren auch für Touristen unattraktiver gemacht. In der Schweiz wurde in den letzten Jahren ein engmaschiges Netz an Velowegen geschaffen (Veloland Schweiz), das grosse touristische Anziehungskraft aufweist. Es wäre nicht sinnvoll, dieses attraktive Angebot mit einem Helmobligatorium zu schmälern.

• Da sich ein Helmobligatorium negativ auf die Beliebtheit des Velofahrens auswirken würde, würden viele Velofahrende auf andere Verkehrsmittel umsteigen und damit andere Risiken eingehen. Nehmen sie vermehrt am motorisierten Privatverkehr teil, der mit grösseren Geschwindigkeiten unterwegs ist als das Velo, müssten sie mit einem grösseren Verletzungsrisiko rechnen als wenn sie ohne Helm Velo fahren. Obschon es auch bei Autounfällen zu schweren Kopfverletzungen kommen kann, existiert dort ebenfalls kein Helmobligatorium.

• Die Helmtragpflicht polizeilich durchzusetzen ist praktisch unmöglich. Der Polizei fehlen die Mittel, um die Einhaltung einer allfälligen Helmtragpflicht wirksam zu kontrollieren.

• Zwar soll die Helmpflicht nicht sofort eingeführt werden. Dem Bundesrat soll aber die Kompetenz eingeräumt werden, in Sachen Helmobligatorium aktiv zu werden. „velosuisse“ lehnt jedoch auch eine derartige Kompetenzdelegation ab. Wird die Delegationsnorm ins Gesetz aufgenommen, besteht künftig eine viel geringere Hürde zur Einführung des Obligatoriums.

• „velosuisse“ ist auch gegen die Einführung der Helmtragpflicht für Kinder bis 14 Jahre. Kinder und Jugendliche tragen bereits heute überdurchschnittlich oft einen Helm. Die Helmtragquote kann bei den jungen Leuten durch entsprechende Werbung (ähnlich wie im Bereich des Skifahrens) auch ohne Obli-gatorium noch weiter gesteigert werden. Eine Helmpflicht würde viele davon abhalten, das Fahrrad zu nutzen.

http://www.velosuisse.ch/
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Helmpflicht: „velosuisse” ist gegen Velohelmobligatorium - von RedOrbiter - 22.03.2009, 21:48

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