03.03.2012, 09:49
Hallo Riders
Hier noch die Stellungnahme von mir im Namen von Trail.ch zur Vernehmlassung der geplanten Revision vom Kantonalen Berner Waldgesetz (KWaG).
Diese Email ging gestern am 2.März an oben genannte Adressen raus.
Als nächstes wird das geänderte Waldgesetz im Kantonalen Berner Parlament beraten.
Wichtig in diesem Zusammenhang:
Wer Berner Kantons Parlamentarier persönlich kennt oder mit Berner Parteimitgliedern sonst wie zu tun hat, sprecht diese Entscheidungsträger auf dieses geplante Verbot an und bringt unser Mountainbike-Anliegen vor.
cu RedOrbiter
http://www.Trail.ch
Hier noch die Stellungnahme von mir im Namen von Trail.ch zur Vernehmlassung der geplanten Revision vom Kantonalen Berner Waldgesetz (KWaG).
Volkswirtschaftsdirektion des Kanton Bern
Rechtsabteilung
Münsterplatz 3a
3011 Bern
Email: consultation@vol.be.ch schrieb:
2. März 2012
Stellungnahme zur Vernehmlassung der geplanten Revision vom Kantonalen Berner Waldgesetz (KWaG).
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit befremden erfahren wir, dass das Kantonale Berner Waldgesetz für uns Radfahrer einschneidend abgeändert werden soll.
Stellungnahme zur VERNEHMLASSUNG KWaG 2012
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Warum geht es uns?
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bisher:
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Artikel 22 Abs. 2 des KWaG
Reiten und Radfahren im Wald abseits von WEGEN und besonders bezeichneten Pisten ist verboten.
neu:
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Artikel 22 Abs. 2 des KWaG
Reiten und Radfahren im Wald abseits von WALDSTRASSEN und besonders bezeichneten Wegen und Pisten ist verboten
Art. 46
Mit Busse bis zu 20 000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich abseits von Waldstrassen und besonders bezeichneten Wegen und Pisten reitet oder Rad fährt,
Im Speziellen geht es um den abgeänderten Artikel 22 Absatz 2 KWaG welcher das befahren von Waldwegen mit Mountainbikes generell verbietet. Im Artikel 22 Abs.2 heisst es neu dass NUR NOCH AUF WALDSTRASSEN gefahren werden darf. Das stösst bei uns auf völliges Unverständnis und ist schlicht nicht akzeptabel.
Bis anhin war nur das Befahren abseits von Waldwegen verboten. Wir denken das war eine vernünftige und sinnvolle Regelung und wurde auch dementsprechend gut befolgt. Jetzt mit dem geänderten Gesetz wird das Befahren von Waldwegen generell verboten.
Was mit diesem Gesetz droht!
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Das obige angestrebte faktisch totale Mountainbike-Verbot im Kanton Bern auf Wald Wanderwegen ist aus unserer Sicht katastrophal!
Mountainbiken im Kanton Bern kann man somit vergessen.
Der Mountainbike Sport wird damit im Kanton Bern faktisch für tot erklärt!
Dem Mountainbiken würde im Kanton Bern damit die eigentliche Grundlage entzogen.
Völlig weltfremd und Realität fern wie wir finden.
In der Waldwegbenutzung wird ganz offensichtlich mit völlig unterschiedlichen Ellen gemessen! Von Gleichberechtigung der verschiedenen Waldbenützern auf Wanderwegen überhaupt keine Spur.
Vorgeschoben wird ein vermehrtes Konflikt-Potenzial zwischen den verschiedenen Waldbesuchern welche die Waldwege gemeinsam benützten.
Dazu noch die Zerstörung der Waldwege durch uns Mountainbiker.
Die Begründung:
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Zitat aus dem Vortrag zur Vernehmlassung unter Ziffer 4.6 steht:
"Zum Schutz von unbefestigten Waldwegen und zur Vermeidung von Konflikten mit anderen Waldbenutzerinnen und Waldbenutzern werden Reiten und Radfahren abseits von Waldstrassen eingeschränkt."
Und Erläuterungen zu dem Gesetzes Artikel:
"Artikel 22
Pferde und Fahrräder hinterlassen insbesondere bei nasser und feuchter Witterung oftmals bleibende Beeinträchtigungen auf nicht festen Wegen.
Dies verursacht den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern zusätzliche Unterhaltskosten.“
Hier gilt es objektiv zu bleiben! Für die Natur ist das Vorhandensein eines Weges ohnehin der grösste Eingriff und Schaden.
Die Mountainbiker werden hier zum Sündenbock gemacht. Das ist ungerecht und entspricht schlicht keiner Verhältnismässigkeit.
Zudem wird schlicht ausgeblendet welche enormen Zerstörungen z.B. die tonnenschweren Holz-Erntemaschinen anrichten. Verglichen dazu ist die grösstmögliche Spur eines Fahrradpneu verschwindet klein.
„Zudem nimmt das Konfliktpotenzial zwischen Reitenden und Radfahrenden und anderen Waldbesucherinnen und Waldbesuchern laufend zu. Mit der Änderung von Absatz 2 sollen diese Nutzungen deshalb auf befestigte Waldstrassen beschränkt bleiben. Vorbehalten bleiben besonders bezeichnete Wege und Pisten, welche nach wie vor bewilligt werden können. Im Rahmen dieser Bewilligungspflicht kann auch dem Unterhaltsaufwand Rechnung getragen und Konfliktpotenzial entschärft werden.
Vor dem Hintergrund, dass Reiten und Radfahren besonders mobile und anpassungsfähige Arten der Freizeitausübung sind, wird sich die Begrenzung für die Betroffenen nur punktuell auswirken.
Denn trotz dieser Einschränkung steht Reiterinnen und Reitern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern weiterhin ein grosses Netz an befestigten Waldstrassen und bezeichneten Pisten und Wegen zur Verfügung."
Anmerkung zum obigen Wort „Einschränkung“ – Ehrlicher wäre das Wort „Verboten“ in diesem Zusammenhang zu schreiben!
Unglaublich:
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Geradezu als Hohn empfinden wir die obige Begründung! Das Verbot werde sich nur punktuell auswirken. Das trifft schlicht und einfach nicht zu, da es generell alle Waldwege (Trails) und alle schmalen Wege im Wald betrifft!
Alle Singletrails im Walde werden unter Strafe (bis 20'000 SFr.) für Mountainbiker als verboten erklärt.
Und genau das macht doch das hauptsächliche Motiv am Mountainbike Sport aus!
Eher das Gegenteil trifft zu:
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Wir Mountainbiker erleben es aber genau umgekehrt. In den letzen Jahren hat sich ein gutes Nebeneinander zwischen den einzelnen Wanderweg Benutzern etabliert. Keine Spur von vermehrten Konflikten! Gemäss unserer Wahrnehmung ist eher das Gegenteil der Fall. Uneinsichtige und kopflose Ausnahmen gibt es aber bei allen Waldbenützern und auf beiden Seiten (gemeint sind hier Wanderer und Biker).
Mit der angedrohten Busse von unglaublichen 20'000 SFr. (Art. 46) wird jeder Mountainbiker faktisch schwer kriminalisiert. Man steht quasi als Schwerverbrecher am Pranger. Es fehlt ganz offensichtlich am gesunden Augenmass beim geplanten ansetzen der Bussenhöhe! Wir sind schlicht nur sprachlos!
Der bessere Weg!
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Ein gangbarer Weg wäre wohl genau das Gegenteil, nämlich das Mountainbiken generell auf den Wanderwegen ausdrücklich zu erlauben. Der Kanton Graubünden hat genau das erfolgreich vorgemacht!
Mit dieser Lösung müsste man allenfalls nur die konfliktgefährdeten und empfindlichen Wege mit Fahrverbot belegen. Die Akzeptanz und das befolgen solcher Verbote wäre garantiert bedeutend grösser.
Ansonsten findet so ein praxisfremdes Gesetz garantiert keine Akzeptanz. Im Gegenteil, Konflikte werden geradezu provoziert. Damit wird genau das Gegenteil erreicht als gewünscht.
Der Gesundheits- Aspekt ist hier noch gar nicht angesprochen worden.
Ich denke das jeder aktive Mountainbiker der sich im Wald bewegt, ist ein Kranker weniger, welcher der Allgemeinheit zur Last fallen kann! Wenn man dem Mountainbiker die Freude an der freien Bewegung nimmt, erreicht man genau das Gegenteil. Mit einem solchen unsinnigen Gesetz mit generellem Wege Verbot, wird diesem Gesundheits- Aspekt sicherlich nicht Rechnung getragen!
Was bedeutet das für den Berner Tourismus?
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Das absehbare wegbleiben der Mountainbiker, speziell im wunderschönen Berner Oberland oder im Jura, wird die örtlichen Tourismusindustrie voraussichtlich merklich spüren. Einnahmeausfälle sind garantiert. Die Besuche der Mountainbiker werden ausbleiben. Diese weichen in Mountainbike freundlichere Destinationen ab, wie Graubünden oder das Wallis, oder wandern gar ins Ausland ab.
Trail.ch wer ist das?
Und warum wir eine Stellungnahme abgeben.
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Trail.ch ist ein Internet Forum zum Thema Mountainbiken mit Schwerpunkt Biketouren in der ganzen Schweiz. Bei Trail.ch sind über 1500 Mitglieder angemeldet, welche den Mountainbike Sport aktiv betreiben.
Die meisten Mitglieder bei Trail.ch wohnen wohl nicht im Kanton Bern, aber besuchen den Kanton Bern ab und zu, um in der herrlichen Berner Landschaft und Region den Mountainbike Sport zu betreiben.
Warum der Name Trail? Trail ist englisch, und heisst soviel wie schmaler Pfad oder Weg. Und genau darum geht es uns beim Mountainbiken. Mountainbiker sind meistens auf sogenannten Singletrails (schmale Wege oder Pfade) unterwegs.
Und genau diese Wege will der Kanton Bern mit dem geplanten Waldgesetz verbieten.
Freundliche Grüsse
Trail.ch
Unterschrift
PS.
Per Email gesendet am 02.März 2012 an:
consultation@vol.be.ch
Zusätzlich wird diese Stellungnahme per Email als CC-Kopie an folgende Adressen gesendet:
stadtkanzlei@bern.ch
stadtkanzlei@thun.ch
sekretariat@svp-bern.ch
sekretariat@spbe.ch
sekretariat@gruenebern.ch
kraehenbuehl@bdp.info
info@evp-be.ch
be@grunliberale.ch
info@fdp-be.ch
Diese Email ging gestern am 2.März an oben genannte Adressen raus.
Als nächstes wird das geänderte Waldgesetz im Kantonalen Berner Parlament beraten.
Wichtig in diesem Zusammenhang:
Wer Berner Kantons Parlamentarier persönlich kennt oder mit Berner Parteimitgliedern sonst wie zu tun hat, sprecht diese Entscheidungsträger auf dieses geplante Verbot an und bringt unser Mountainbike-Anliegen vor.
cu RedOrbiter
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