20.02.2012, 17:20
Hallo Liebe Leute!
Heut bin ich zufälligerweise auf dies Thema gestossen.
Ich verfasste ein Anschreiben, dass soeben meinen Mailaccount verlassen hat.
An:
Volkswirtschaftsdirektion des Kanton Bern
Rechtsabteilung
Münsterplatz 3a
3011 Bern
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit großer Bestürzung lese ich, dass es im Kanton Bern eine Gesetzesinitiative gibt, die unter dem Artikel 20 das befahren von Waldwegen unter Strafe stellt.
Ich habe dies zur Kenntnis genommen und werde, sofern dies in Kraft treten sollte, meinen Urlaub, den ich im Berner Oberland machen wollte stornieren und wieder nach Graubünden fahren.
Begründung:
Die im Kommentar erwähnten Schwierigkeiten zwischen Wanderen und Radfahrern oder Reitern mögen zunehmen. DIes kann zum einen an der Klagewut der vermeintlich Geschädigten liegen, aber auch daran, dass es überhaupt wargenommen wird.Eine echte Häufung müsste, wenn dies schon als Begründung herhalten soll, auch beziffert werden. Dies fehlt in den von mir gefundenen Schriftstücken vollkommen.
Hier ist nicht nur aus meiner persönlichen Sicht nachzuarbeiten und eben dies zu belegen, um nicht einen Fehlschuss zu unternehmen.
(Quelle:http://www.be.ch...)
Weiterhin muss ich hier anmerken, dass es richtig ist, dass Pferde, die auf schlechten und nassen Wegen bewegt werden, Schäden hinterlassen, die länger zum abheilen brauchen, als die von Fahrrädern. Pferde sollten also grundsätzlich erwähnt werden, der Beweis das dies auch durch Fahrräder geschieht, fehlt, sicher nicht nur in der Schweiz und rührt vom Hörensagen.Auch hier fehlt, und das ist ein erheblicher Mangel der Initiative, der Beweis. Das fehlen eben einer genaueren Untersuchung erscheint schonals solch eklatanter Mangel, das die Gesetzmäßigkeit per se schon in Frage zu stellen ist.
Richtig vielmehr ist, dass durch Waldrodungsmaschinen (Twister), die auch als Ketten- oder Halbketten oder mit Traktorbereifung im Wald eingesetzt werden, die Schäden um ein vielfaches höher sind, was nicht nur belegbar wäre, sondern auch durch eine einfache Inaugenscheinnahme geschehen könnte. Hier fehlt die Konventionalstrafe gegen die Forstwirte, die um ein vielfaches höher sein müsste, als die maximal angedrohten 20.000 SFr.
Ich kann mich aus der fernen Bundesrepublik hier nur beschweren. Sollte dies in Kraft treten und es tatsächlich zu Bussen gegen Mountainbiker kommen, so wäre hier der Weg für Klagen gegen die unverhältnismäßigkeit der Gesetze zu erwarten und mit SIcherheit erfolgreich. Dies führt im Schluss zur Aushebelung der Gesetze. DIese Möglichkeit besteht sicher auch in der Schweiz.
Sollte ich von Ihnen eine Bestätigung bekommen, dass ich, sofern ich abseits der mit dem PKW befahrbaren Wege mit dem MTB unterwegs bin, mit einer Busse zu rechnen habe, so werde ich nicht nur davon Abstand nehmen, in das Berner Oberland zu fahren, sondern auch allen Freunden und Bekannten Radsportkollegen hiervon abraten.
Ich fahre seit über vierzig Jahren in die Schweiz, zumeist eben ins Berner Oberland. In Graubünden erlebte ich eine vollkommen andere Sichtweise der DInge mit dem Radfahrern. Mir ist heir unverständlich, warum nicht staaatsgebietübergreifend Regeln erstellt werden, sondern nur in Kantonen. Sind denn die Schweizer in Graubünden andere Schweizer als die im Kanton Bern? Fahren die Radfahrer anders? Sicher nicht.Oder doch?
Eine Antwort benötige ich zu folgenden Fragen:
Tritt das Gesetz in Kraft?
Wie hoch ist denn nun eine Busse gegen einen Radfahrer, der einen Verstoß begeht?
Wie sind die Einspruchsregelungen in der Schweiz gege Bussen und Gesetze, die auf unkorrekten Annahmen herrühren?
Ich bedanke mich schon jetzt
(mit Tippfehlern...
)
Heut bin ich zufälligerweise auf dies Thema gestossen.
Ich verfasste ein Anschreiben, dass soeben meinen Mailaccount verlassen hat.
An:
Volkswirtschaftsdirektion des Kanton Bern
Rechtsabteilung
Münsterplatz 3a
3011 Bern
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit großer Bestürzung lese ich, dass es im Kanton Bern eine Gesetzesinitiative gibt, die unter dem Artikel 20 das befahren von Waldwegen unter Strafe stellt.
Ich habe dies zur Kenntnis genommen und werde, sofern dies in Kraft treten sollte, meinen Urlaub, den ich im Berner Oberland machen wollte stornieren und wieder nach Graubünden fahren.
Begründung:
Die im Kommentar erwähnten Schwierigkeiten zwischen Wanderen und Radfahrern oder Reitern mögen zunehmen. DIes kann zum einen an der Klagewut der vermeintlich Geschädigten liegen, aber auch daran, dass es überhaupt wargenommen wird.Eine echte Häufung müsste, wenn dies schon als Begründung herhalten soll, auch beziffert werden. Dies fehlt in den von mir gefundenen Schriftstücken vollkommen.
Hier ist nicht nur aus meiner persönlichen Sicht nachzuarbeiten und eben dies zu belegen, um nicht einen Fehlschuss zu unternehmen.
(Quelle:http://www.be.ch...)
Weiterhin muss ich hier anmerken, dass es richtig ist, dass Pferde, die auf schlechten und nassen Wegen bewegt werden, Schäden hinterlassen, die länger zum abheilen brauchen, als die von Fahrrädern. Pferde sollten also grundsätzlich erwähnt werden, der Beweis das dies auch durch Fahrräder geschieht, fehlt, sicher nicht nur in der Schweiz und rührt vom Hörensagen.Auch hier fehlt, und das ist ein erheblicher Mangel der Initiative, der Beweis. Das fehlen eben einer genaueren Untersuchung erscheint schonals solch eklatanter Mangel, das die Gesetzmäßigkeit per se schon in Frage zu stellen ist.
Richtig vielmehr ist, dass durch Waldrodungsmaschinen (Twister), die auch als Ketten- oder Halbketten oder mit Traktorbereifung im Wald eingesetzt werden, die Schäden um ein vielfaches höher sind, was nicht nur belegbar wäre, sondern auch durch eine einfache Inaugenscheinnahme geschehen könnte. Hier fehlt die Konventionalstrafe gegen die Forstwirte, die um ein vielfaches höher sein müsste, als die maximal angedrohten 20.000 SFr.
Ich kann mich aus der fernen Bundesrepublik hier nur beschweren. Sollte dies in Kraft treten und es tatsächlich zu Bussen gegen Mountainbiker kommen, so wäre hier der Weg für Klagen gegen die unverhältnismäßigkeit der Gesetze zu erwarten und mit SIcherheit erfolgreich. Dies führt im Schluss zur Aushebelung der Gesetze. DIese Möglichkeit besteht sicher auch in der Schweiz.
Sollte ich von Ihnen eine Bestätigung bekommen, dass ich, sofern ich abseits der mit dem PKW befahrbaren Wege mit dem MTB unterwegs bin, mit einer Busse zu rechnen habe, so werde ich nicht nur davon Abstand nehmen, in das Berner Oberland zu fahren, sondern auch allen Freunden und Bekannten Radsportkollegen hiervon abraten.
Ich fahre seit über vierzig Jahren in die Schweiz, zumeist eben ins Berner Oberland. In Graubünden erlebte ich eine vollkommen andere Sichtweise der DInge mit dem Radfahrern. Mir ist heir unverständlich, warum nicht staaatsgebietübergreifend Regeln erstellt werden, sondern nur in Kantonen. Sind denn die Schweizer in Graubünden andere Schweizer als die im Kanton Bern? Fahren die Radfahrer anders? Sicher nicht.Oder doch?
Eine Antwort benötige ich zu folgenden Fragen:
Tritt das Gesetz in Kraft?
Wie hoch ist denn nun eine Busse gegen einen Radfahrer, der einen Verstoß begeht?
Wie sind die Einspruchsregelungen in der Schweiz gege Bussen und Gesetze, die auf unkorrekten Annahmen herrühren?
Ich bedanke mich schon jetzt
(mit Tippfehlern...
![Wink Wink](https://www.trail.ch/forum/images/smilies/wink.gif)