20.01.2012, 00:00
@der_falke
Genau darum geht es. Eine Lösung wie im Schwarzwald mit der < zwei Meter Verbot-Regel ist völlig untauglich und praxisfremd.
Man muss deshalb schon im Ansatz verhindern das im Kanton Bern auch so ein unsinniges Gesetz entsteht.
Das geplante Berner Kantonale Waldgesetz mit dem Art. 22 zielt an der gelebten Realität völlig vorbei! Es darf ja nicht sein, dass der Gesetzgeber irgendwelche Regeln aufstellt, wo im Vorne herein schon fest steht, dass diese nicht durchsetzbar sind.
Eine erzielbare Akzeptanz bei Mountainbikern geht gegen Null.
Es werden zudem alle Mountainbiker auf Waldwegen mit der angedrohten Busse von bis zu 20'000 SFr. schwerst kriminalisiert. Meiner Ansicht nach kann so ein Gesetz weder durchgesetzt werden, noch lässt sich dieser Gesetzes-Blödsinn mit verhältnismässigen Aufwand kontrollieren.
@Dropshot
Danke für den Link.
cu RedOrbiter
http://www.Trail.ch
Genau darum geht es. Eine Lösung wie im Schwarzwald mit der < zwei Meter Verbot-Regel ist völlig untauglich und praxisfremd.
Man muss deshalb schon im Ansatz verhindern das im Kanton Bern auch so ein unsinniges Gesetz entsteht.
Das geplante Berner Kantonale Waldgesetz mit dem Art. 22 zielt an der gelebten Realität völlig vorbei! Es darf ja nicht sein, dass der Gesetzgeber irgendwelche Regeln aufstellt, wo im Vorne herein schon fest steht, dass diese nicht durchsetzbar sind.
Eine erzielbare Akzeptanz bei Mountainbikern geht gegen Null.
Es werden zudem alle Mountainbiker auf Waldwegen mit der angedrohten Busse von bis zu 20'000 SFr. schwerst kriminalisiert. Meiner Ansicht nach kann so ein Gesetz weder durchgesetzt werden, noch lässt sich dieser Gesetzes-Blödsinn mit verhältnismässigen Aufwand kontrollieren.
@Dropshot
Danke für den Link.
cu RedOrbiter
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