Darum ging es - Änderung im SVG:
Strassenverkehrsgesetz SVG Art. 46 Abs. 3 (neu)
Radfahrer bis zum vollendeten vierzehnten Altersjahr müssen einen
Schutzhelm tragen.
Es geschehen noch Wunder!
Die Helmpflicht wurde vom Nationalrat versenkt.
Zudem wurde auch das wenig bekannte Mindestalter fürs Velofahren gestrichen.
Und dies gegen den Willen von Verkehrsministerin Doris Leuthard (CVP)!
Für mich zwei gute Entscheide vom Nationalrat.
Die voraussehbare Salamitaktik für eine generelle Helmtragpflicht für ALLE Velofahrer kommt so gar nicht erst zum tragen.
cu RedOrbiter
http://www.Trail.ch
Strassenverkehrsgesetz SVG Art. 46 Abs. 3 (neu)
Radfahrer bis zum vollendeten vierzehnten Altersjahr müssen einen
Schutzhelm tragen.
Es geschehen noch Wunder!
Die Helmpflicht wurde vom Nationalrat versenkt.

Zudem wurde auch das wenig bekannte Mindestalter fürs Velofahren gestrichen.
Und dies gegen den Willen von Verkehrsministerin Doris Leuthard (CVP)!
Für mich zwei gute Entscheide vom Nationalrat.
Die voraussehbare Salamitaktik für eine generelle Helmtragpflicht für ALLE Velofahrer kommt so gar nicht erst zum tragen.
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