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Helmpflicht - Gesetze / Strafen braucht der Velofahrer - Alt bekannte Salamitaktik
#9
Die Vernehmlassungs fürs Helmtragen vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) läuft.
mMn. ein weiterer Schritt in der Salamitaktik für eine allgemeine Helmpflicht für Velofahrer!
Ich quäle euch mal mit dem Beamtendeutsch aus Bundesbern.

ASTRA http://www.astra.admin.ch/00638/index.ht...g-id=39241 schrieb:Mehr Sicherheit für E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer

Bern, 20.05.2011 - E-Bikes werden immer beliebter, die Palette der angebotenen Produkte wird immer breiter. Der Bund will deshalb die heutigen Regeln der technischen Entwicklung anpassen und vereinfachen: Leichte E-Bikes sollen mit einer Schiebe- und Anfahrhilfe ausgerüstet werden können, und für das Fahren schneller E-Bikes soll der Velohelm obligatorisch werden. Damit kann die Sicherheit erhöht werden. Die öffentliche Anhörung zu diesen und verschiedenen anderen vorgeschlagenen Änderungen des Strassenverkehrsrechts dauert bis am 15. August 2011.

An der Einstufung der E-Bikes soll sich nichts ändern, sie sollen wie bis anhin als "Motorfahrräder" gelten. Das heisst, es sind einplätzige und einspurige Fahrzeuge mit einer Leistung von maximal 1000 Watt. Um der technischen Entwicklung Rechnung zu tragen und die Sicherheit zu erhöhen, schlägt der Bund im Rahmen der Anhörung zur Revision der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) und der Verkehrsregelverordnung (VRV) betreffend der E-Bikes aber folgende Anpassungen vor:
  • "Leicht-Motorfahrräder" neu mit Anfahr- und Rangierhilfe:
    Neu sollen E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h, die aktuell mit einer Velovignette versehen werden, mit einer Schiebe- und Anfahrhilfe ausgerüstet werden dürfen. Dies erleichtert das Rangieren mit diesen Gefährten. Solche E-Bikes dürfen über eine Motorleistung von maximal 250 Watt verfügen und bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h ohne Pedalbetätigung fahren. Für Lenkerinnen und Lenker solcher E-Bikes wird das Tragen eines Velohelms aus Sicherheitsgründen empfohlen, es ist aber nicht obligatorisch.
  • "Elektromotorfahrräder mit geringer Leistung" neu mit Velohelmpflicht und Beschränkung der Wirkung der Tretunterstützung
    E-Bikes mit einer Leistung bis 500 Watt sollen neu bis maximal 45 km/h über eine Tretunterstützung verfügen dürfen. Mit reiner Motorkraft - ohne Pedalbetätigung - dürfen diese Gefährte maximal 20 km/h schnell sein ("bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit"). Für Lenkerinnen und Lenker dieser E-Bikes soll das Tragen eines geprüften Velohelms obligatorisch werden. Diese E-Bikes gelten heute als "Motorfahrräder mit Erleichterungen" und werden mit einem Mofa-Kontrollschild. Neu fallen sie in die Unterkategorie "Elektromotorfahrräder mit geringer Leistung", das Mofa-Kontrollschild bleibt.
  • Übrige "Motorfahrräder"
    Hier soll die Wirkung der Tretunterstützung ebenfalls auf 45 km/h begrenzt werden. Diese Mofa dürfen mit reiner Motorkraft wie bisher 30 km/h schnell sein ("bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit"). Für Lenkerinnen und Lenker solche Fahrzeuge gilt seit über 20 Jahren die Helmtragpflicht. Es handelt sich um Mofas mit einer Motorleistung bis 1000 Watt und einem Hubraum bei Verbrennungsmotoren von maximal 50 Kubikzentimetern, die heute und auch künftig mit Mofa-Kontrollschild zugelassen werden.

cu RedOrbiter
http://www.Trail.ch
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Helmpflicht - Salamitaktik geht weiter - als nächstes folgen Velofahrer... - von RedOrbiter - 21.05.2011, 09:26

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