11.06.2012, 12:11
SAC Hüttenübernachtung ist ja auch für Mountainbiker eine attraktive Möglichkeit auf Mehrtagestouren eine Matratze zu finden.
Deshalb ist folgende Meldung vielleicht auch für Einige von Euch von Interesse.
In den Schweizer SAC Hütten gelten neue AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen).
Wer eine SAC Hütten Übernachtung reserviert und dann auf der SAC Hütte unentschuldigt nicht erscheint, muss künftig mit einer Rechnung vom SAC Hüttenwart rechnen.
Ab dem 1. Juli 2012 gelten nämlich neuen SAC Hütten AGB.
Dazu die SAC Mitteilung:
Bei der Abgeordnetenversammlung des Schweizer Alpen-Club SAC hat dieser neue AGB beschlossen.
Diese neuen AGB für SAC-Hütten sollen Gäste auf dieses Problem sensibilisieren
An der Abgeordnetenversammlung des Schweizer Alpen-Club SAC
am 09. Juni 2012 in Bern haben die Delegierten neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für SAC-Hütten verabschiedet.
Diese regeln unter anderem die Annullierung und Verschiebung von Reservationen auf SAC-Hütten.
So ist in den neuen AGB festgehalten, dass Hütten Annullierungen für 1 bis 12 Personen spätestens bis 18 Uhr des Vortages telefonisch gemeldet werden müssen.
Für eine grössere Gruppe ab zwölf Personen muss die Annullierung spätestens zwei Tage vor der gebuchten Hütten Übernachtung erfolgen.
Falls die Annullierung zu spät oder gar nicht erfolgt, können Hüttenwarte künftig die reservierten Dienstleistungen in Rechnung stellen.
Die neuen SAC Hütten AGB treten am 01. Juli 2012 in Kraft.
Meine Meinung dazu:
Eine gebuchte Übernachtung auf einer SAC Hütte zu annullieren, wenn man die Hüttenübernachtung nicht in Anspruch nimmt, ist eigentlich völlig selbstverständlich und nichts als normaler guter Anstand. Für mich ist das Vorgehen vom SAC nichts als die richtige Folgerung.
Es kann ja auch vorkommen das der Hüttenwart in Erwartung der Gäste z.B. ein Nachtessen einkauft, bereit macht oder kocht und dann buchstäblich darauf hocken bleibt. Unschön!
Ebenso ist es in abgelegenen und hoch gelegenen SAC-Hütten plausibel wenn der Hüttenwart die vermissten Gäste evtl. sogar als vermisst an Retttungskräfte weitermeldet.
Dazu natürlich noch das der Hüttenwart extra für die angemeldeten Gäste zur Hütte hochsteigt und vergeblich auf Diese wartet.
Link:
http://www.sac-cas.ch/fileadmin/sac/PDF-...g_2012.pdf
cu RedOrbiter
http://www.Trail.ch
Deshalb ist folgende Meldung vielleicht auch für Einige von Euch von Interesse.
In den Schweizer SAC Hütten gelten neue AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen).
Wer eine SAC Hütten Übernachtung reserviert und dann auf der SAC Hütte unentschuldigt nicht erscheint, muss künftig mit einer Rechnung vom SAC Hüttenwart rechnen.
Ab dem 1. Juli 2012 gelten nämlich neuen SAC Hütten AGB.
Dazu die SAC Mitteilung:
Bei der Abgeordnetenversammlung des Schweizer Alpen-Club SAC hat dieser neue AGB beschlossen.
Diese neuen AGB für SAC-Hütten sollen Gäste auf dieses Problem sensibilisieren
An der Abgeordnetenversammlung des Schweizer Alpen-Club SAC
am 09. Juni 2012 in Bern haben die Delegierten neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für SAC-Hütten verabschiedet.
Diese regeln unter anderem die Annullierung und Verschiebung von Reservationen auf SAC-Hütten.
So ist in den neuen AGB festgehalten, dass Hütten Annullierungen für 1 bis 12 Personen spätestens bis 18 Uhr des Vortages telefonisch gemeldet werden müssen.
Für eine grössere Gruppe ab zwölf Personen muss die Annullierung spätestens zwei Tage vor der gebuchten Hütten Übernachtung erfolgen.
Falls die Annullierung zu spät oder gar nicht erfolgt, können Hüttenwarte künftig die reservierten Dienstleistungen in Rechnung stellen.
Die neuen SAC Hütten AGB treten am 01. Juli 2012 in Kraft.
Meine Meinung dazu:
Eine gebuchte Übernachtung auf einer SAC Hütte zu annullieren, wenn man die Hüttenübernachtung nicht in Anspruch nimmt, ist eigentlich völlig selbstverständlich und nichts als normaler guter Anstand. Für mich ist das Vorgehen vom SAC nichts als die richtige Folgerung.
Es kann ja auch vorkommen das der Hüttenwart in Erwartung der Gäste z.B. ein Nachtessen einkauft, bereit macht oder kocht und dann buchstäblich darauf hocken bleibt. Unschön!
Ebenso ist es in abgelegenen und hoch gelegenen SAC-Hütten plausibel wenn der Hüttenwart die vermissten Gäste evtl. sogar als vermisst an Retttungskräfte weitermeldet.
Dazu natürlich noch das der Hüttenwart extra für die angemeldeten Gäste zur Hütte hochsteigt und vergeblich auf Diese wartet.
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