12.02.2015, 12:55
Zulässige Kürzung der Taggelder nach Unfall beim "Dirt-Biken"
Die Unfallversicherung darf ihre Taggeldleistungen für Personen kürzen, die beim
"Dirt-Biken" eine Verletzung erleiden. Die akrobatischen Sprünge mit dem Fahrrad
über künstliche Hügel müssen versicherungsrechtlich als Wagnis gelten. Keine Rolle
spielt es dabei, ob der Sport wettkampf- oder nur hobbymässig betrieben wird.
Ein Mann hatte sich 2014 beim Dirt-Biken einen Knochenbruch am linken Handgelenk
zugezogen. Die SUVA als seine obligatorische Unfallversicherung übernahm die Heilbehandlung,
kürzte jedoch ihre Taggeldleistungen um 50 Prozent. Das Kantonsgericht
des Kantons Luzern sprach dem Betroffenen im vergangenen September die vollen
Leistungen zu.
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der SUVA gut und bestätigt ihren Entscheid
zur Kürzung der Taggeldleistungen um 50 Prozent. Das Unfallversicherungsgesetz
(UVG) lässt eine Kürzung der Geldleistungen um die Hälfte oder in besonders schweren
Fällen deren vollständige Verweigerung zu, wenn der Unfall auf ein Wagnis zurückzuführen
ist. Beim Dirt-Biken springt der Sportler mit dem Fahrrad über bis zu vier Meter
hohe künstliche Hügel, die ihm als Schanze dienen. In der Luft wird dabei ein Trick
ausgeführt, etwa Vor- oder Rückwärtssaltos. Weil das Risiko von Stürzen oder
Verletzungen auch mit entsprechenden Sicherheitsmassnahmen nicht auf ein vernünftiges
Mass reduziert werden kann, stellt das Dirt-Biken ein absolutes Wagnis dar. Das
muss selbst dann gelten, wenn die Sportart nicht wettkampf-, sondern bloss hobby
mässig betrieben wird. Auch dann bestehen Ziel und Reiz darin, immer höher, weiter
oder spektakulärer zu springen und an die eigenen Grenzen zu gehen. Das Risiko wird
dadurch unkalkulierbar. Das Befahren einer Halfpipe mit dem Snowboard unterscheidet
sich vom Dirt-Biken dadurch, dass ein missglückter Sprung in der Regel an der steilen
Stelle der Halfpipe endet und daher glimpflicher verläuft. Zudem besteht beim Sprung
mit einem Fahrrad eine zusätzliche Gefährdung des Sportlers durch die Metallteile
seines Bikes.
quelle: bger.ch
cu RedOrbiter
http://www.Trail.ch
Die Unfallversicherung darf ihre Taggeldleistungen für Personen kürzen, die beim
"Dirt-Biken" eine Verletzung erleiden. Die akrobatischen Sprünge mit dem Fahrrad
über künstliche Hügel müssen versicherungsrechtlich als Wagnis gelten. Keine Rolle
spielt es dabei, ob der Sport wettkampf- oder nur hobbymässig betrieben wird.
Ein Mann hatte sich 2014 beim Dirt-Biken einen Knochenbruch am linken Handgelenk
zugezogen. Die SUVA als seine obligatorische Unfallversicherung übernahm die Heilbehandlung,
kürzte jedoch ihre Taggeldleistungen um 50 Prozent. Das Kantonsgericht
des Kantons Luzern sprach dem Betroffenen im vergangenen September die vollen
Leistungen zu.
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der SUVA gut und bestätigt ihren Entscheid
zur Kürzung der Taggeldleistungen um 50 Prozent. Das Unfallversicherungsgesetz
(UVG) lässt eine Kürzung der Geldleistungen um die Hälfte oder in besonders schweren
Fällen deren vollständige Verweigerung zu, wenn der Unfall auf ein Wagnis zurückzuführen
ist. Beim Dirt-Biken springt der Sportler mit dem Fahrrad über bis zu vier Meter
hohe künstliche Hügel, die ihm als Schanze dienen. In der Luft wird dabei ein Trick
ausgeführt, etwa Vor- oder Rückwärtssaltos. Weil das Risiko von Stürzen oder
Verletzungen auch mit entsprechenden Sicherheitsmassnahmen nicht auf ein vernünftiges
Mass reduziert werden kann, stellt das Dirt-Biken ein absolutes Wagnis dar. Das
muss selbst dann gelten, wenn die Sportart nicht wettkampf-, sondern bloss hobby
mässig betrieben wird. Auch dann bestehen Ziel und Reiz darin, immer höher, weiter
oder spektakulärer zu springen und an die eigenen Grenzen zu gehen. Das Risiko wird
dadurch unkalkulierbar. Das Befahren einer Halfpipe mit dem Snowboard unterscheidet
sich vom Dirt-Biken dadurch, dass ein missglückter Sprung in der Regel an der steilen
Stelle der Halfpipe endet und daher glimpflicher verläuft. Zudem besteht beim Sprung
mit einem Fahrrad eine zusätzliche Gefährdung des Sportlers durch die Metallteile
seines Bikes.
quelle: bger.ch
cu RedOrbiter
http://www.Trail.ch
Trail.ch ¦ Touren ¦ Forum ¦ Portal ¦ Foto-Album ¦ GPS-Downloads ¦ Hilfe